Mit Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.12.2011 unterliegen nun auch Verleiher, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sondern gemeinnützig handeln, dem AÜG. Zuvor brauchten nur Arbeitgeber, die gewerbsmäßig Arbeitnehmer an Dritte verliehen,…
mehr erfahren