ttpler sitzt im Anzug am Schreibtisch Ein weißer runder Tisch mit zwei schwarzen Stühlen

FAQs der ttp Rechtsanwälte

Die geben Aufschluss

Unternehmen, die Rechtsberatung in Flensburg, Schleswig, Husum, Süderbrarup oder Berlin suchen, haben vor der Wahl ihres Anwalts häufig Fragen, die wir jederzeit gerne beantworten – auch über diese Seite hinaus. Gleiches gilt für unsere Notare an den Standorten Flensburg und Schleswig. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:

Kontakt

Ein häufiger Irrtum in der Praxis ist, dass ein Anwalt immer erst dann benötigt wird, wenn es zum juristischen Streitfall kommt. Viel häufiger und entscheidender ist jedoch unsere Kompetenz der Rechtsberatung. So ist unsere Kanzlei auf das Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht spezialisiert, zu denen eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete zählen.

Ob als Mandant in und um Flensburg, Schleswig, Husum, Süderbrarup oder Berlin, wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen, stehen wir Ihnen vollumfänglich zur Verfügung. Unsere Kompetenz erstreckt sich auf die folgenden Fachgebiete: Marken-, Internet- und Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmenskäufe und -verkäufe, Umwandlungen/Umstrukturierungen, Handels- und Vertriebsrecht, Unternehmensnachfolge und Erbrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Prozessführung, 
Ehe- und Familienrecht (notariell), Gesellschaftsrecht (notariell), Immobilienrecht (notariell) sowie Erbrecht (notariell).

Im Gewerbemietrecht kann die Ausgestaltung des Mietvertrages von existentieller Bedeutung sein, da diese oftmals für eine lange Dauer eingegangen und erhebliche Investitionen für den Umbau von Mietobjekten getätigt werden. Es ist deshalb ratsam, einen gewerblichen Mietvertrag vor Vertragsschluss von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Wir bieten Ihnen umfassende Rechtsberatung im gewerblichen Miet- und Pachtrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Klausel- und Individualverträgen, sowie die Kontrolle allgemeiner Miet- und Immobilienleasing-Bedingungen. Des Weiteren unterstützen wir Sie, wenn Sie als Vermieter einen zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mieter haben. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, sich von Ihrem Vertrag zu lösen und reichen – wenn nötig – Räumungsklage ein. Auch unterstützen wir Sie dabei, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Probleme entstehen dann, wenn die Leistung durch den Auftragnehmer/Werkunternehmer nach Meinung des Auftraggebers/Bauherrn mangelhaft oder unvollständig erbracht wurde. Nicht selten werden unberechtigt Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz) reklamiert. Insofern sind die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen zu prüfen. Zudem kann im Vorfeld der Leistungsumfang häufig nicht vorhergesehen werden. Änderungen während des Bauvorhabens sind deshalb an der Tagesordnung. Hier kommt es oft zum Streit über die Vergütungshöhe. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es im Werkvertragsrecht daher umso wichtiger, die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar zu definieren und vertraglich zu dokumentieren. Wir beraten und vertreten Sie gerne als Bauunternehmer und Handwerker im Werkvertragsrecht. 

Sie haben Fragen rund um Ihren Nachlass und wünschen die Beratung durch einen Rechtsanwalt? Unternehmensnachfolge und Erbrecht ist ein wichtiger Bereich unserer Rechtsberatung und ein Feld, auf das unsere Anwälte spezialisiert sind. Darüber hinaus verknüpfen wir unsere Expertise im Kreis der Strategen, um auch steuerliche Aspekte beim Thema Vermögensübertragung gemeinsam mit unseren Steuerberatern zu eruieren.

Wer einen Anwalt in Flensburg, Husum, Schleswig, Süderbrarup oder Berlin sucht, der sich mit dem Insolvenzrecht auskennt, findet bei den ttp Rechtsanwälten fachkundigen Rat. Dieser setzt bereits in den Phasen der Restrukturierung und Sanierung an. Für fachübergreifende Beratungskompetenz sorgt die enge Zusammenarbeit mit den anderen ttp Leistungsbereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie Unternehmensberatung.

Darüber hinaus zählt zu unseren Kompetenzen die Abwehr von Insolvenzanfechtungen. Insolvenzanfechtungen durch Insolvenzverwalter treten vermehrt auf und sorgen bei den betroffenen Unternehmen für große Irritationen. Denn der Insolvenzverwalter fordert Gelder zurück, die der insolvente Kunde aufgrund eines Auftragsverhältnisses bezahlt hat. Gegen solche Ansprüche ist eine Abwehr oder zumindest eine Reduktion der Ansprüche sehr gut möglich. Denn die Anfechtungsvorschriften in der Insolvenzordnung (InsO) haben einen weiten Auslegungsspielraum. Nutzen Sie unsere Expertise bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen.

Das Gebiet der Rechtsberatung ist ein weites. Die Anwälte von ttp haben sich daher auf das Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert. Hinzu kommen weitere Qualifikationen wie der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Welche Rechtsanwälte Ihnen in Flensburg, Schleswig, Husum, Süderbrarup und Berlin in unserer Kanzlei zur Verfügung stehen, sehen Sie hier.

Zum Notar in Flensburg oder Schleswig – aber wann? Der Notar steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Notarinnen und Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.

Der Notar beurkundet im Beisein von Verkäufer und Käufer den Kaufvertrag einer Immobilie. Er kümmert sich um die notwendige Kommunikation mit Behörden, informiert, berät und sorgt dafür, dass der Eigentümerwechsel rechtssicher erfolgen kann. Im Vorfeld klärt er offene Fragen und sorgt dafür, dass alle benötigten Unterlagen vorliegen. So müssen beispielsweise mögliche Grundbuchlasten geklärt werden, die Übergabe- und Zahlungsmodalitäten sind zu besprechen ebenso wie der Umgang mit eventuell vorhandenen Mietverhältnissen. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um den reibungslosen Vollzug des Vertrages.

In der Regel übernimmt der Käufer die Kosten für den Notar und sucht diesen auch aus. Maßgeblich ist hierbei der Standort der Immobilie. Dieser muss im Amtsbezirk des beurkundenden Notars liegen, in unserem Fall also im Bezirk Flensburg oder Schleswig.

Nach einem Todesfall sind Erbinnen und Erben mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, die die Einschaltung eines Notars erforderlich machen, wie z. B.:

  • Erbausschlagung: Für die Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen „ab Kenntnis der Erbin oder des Erben von Anfall und Berufungsgrund", d. h. regelmäßig sechs Wochen nach dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers. Wie man eine Ausschlagung formuliert und welche Wirkungen sie hat, erklären Ihnen unsere Notare.
  • Nachlassauseinandersetzungen: Sind mehrere Erben vorhanden, sind diese als Erbengemeinschaft gemeinsam am Nachlass berechtigt. Entscheidungen sind gemeinsam zu treffen, das kann zu Streit führen. Bei Nachlassauseinandersetzungen werden unsere Notare vermittelnd und schlichtend tätig.
  • Verkauf von Grundstücken oder GmbH-Anteilen: Sollen zum Nachlass gehörende Grundstücke oder GmbH-Anteile verkauft oder unter mehreren Miterben aufgeteilt werden, ist hierfür eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Wie viel Zeit Sie für eine Beurkundung bei einem unserer Notare in Flensburg oder Schleswig einplanen müssen, lässt sich pauschal nicht beantworten. In der Regel dauert der Notartermin etwa 60 bis 90 Minuten und läuft wie folgt ab:

  • Die Vertragsparteien weisen sich durch die Vorlage eines Ausweisdokuments aus.
  • Der Notar verliest den Vertragsentwurf, erklärt juristische Fachbegriffe und beantwortet offene Fragen. Der Notar nimmt dabei eine neutrale Haltung ein und ist verpflichtet, Fragen umfassend zu beantworten.
  • Möchten die Parteien Korrekturen am Vertrag vornehmen, trägt der Notar diese in den originalen Vertragsentwurf ein.
  • Der Vertrag wird von beiden Parteien unterzeichnet und vom Notar notariell beglaubigt.
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