OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.04.2023, Az. 2 U 43/22
Zuweilen haben sich die Gerichte mit den Belangen zwischenmenschlichen Verhaltens zu befassen. Im Mietrecht kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten, die dann einer gerichtlichen Lösung zugeführt werden.
Das…
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