BGH, Urteil vom 23.10.2024, Az. I ZR 67/23
Der BGH hat entschieden, dass Luftaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Objekten, die mithilfe von Drohnen erstellt werden, urheberrechtlich unzulässig, insbesondere nicht von der Panoramafreiheit gedeckt sind.
Geklagt…
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