Thomas Bertram lehnt sich an den Empfang Eine ttplerin arbeitet konzentriert am Computer

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Es gibt viel zu tun

Die enge Verknüpfung unserer anwaltlichen Fachkunde mit dem Wissen der Mitarbeiter aus der Abteilung ttp Personaldienstleistungen ist im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts unschlagbar. Sie gewährleistet Ihnen als Unternehmer einen umfassenden gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz, z.B. vor ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern.

Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Beschäftigung, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kompetente und problemorientierte Unterstützung erhalten Sie bei uns unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Begründung von Arbeitsverhältnissen/Vertragsgestaltung
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung (Fremdpersonaleinsatz); Gestaltung besonderer Vertragsbedingungen wie Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeitmodelle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, betriebliche Altersversorgung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Umsetzung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Gestaltung von Aufhebungs- / Abwicklungsverträgen, Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
  • Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- sowie Vorstandsverträgen; Umsetzung der Beendigung dieser Verträge
  • kurzfristige oder geringfügig entlohnte Beschäftigung 
  • Scheinselbständigkeit 
  • Statusprüfung von (Gesellschafter-) Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen/Gesellschaftern
  • Entsendung/Versetzung von Mitarbeitern ins Ausland
  • Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland
Ihre Ansprechpartner
Thomas Bertram posiert vor der Kamera
Thomas Bertram
Rechtsanwalt
Fax: + 49 (0) 461 / 14 54-130
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