Notar Erbrecht: Testament, Unternehmensnachfolge und mehr
Notar für Erbrecht in Flensburg, Husum und Schleswig
Wer einen Notar für Erbrecht sucht, ist in unserer Kanzlei professionell aufgehoben. Unsere Notare in Flensburg und Schleswig betreuen Unternehmer wie Privatpersonen im Hinblick auf die Nachlassregelung. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille optimal umgesetzt wird, und vermeiden eventuelle Auseinandersetzungen zwischen den Erben.
Die Leistungen unserer Notare im Erbrecht umfassen:
- Notarielle Testamente und Erbverträge im privaten Bereich
- Testament und Erbvertrag für Unternehmer
- Erbscheinsantrag
- Nachlassverteilung
- vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungsvertrag
Notar: Erbrecht für Privatpersonen
Sie möchten Ihr Testament in verlässlichen Händen wissen? Sie fragen sich, ob ein Testament Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge genießt? Oder Sie möchten mehr über die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge erfahren? Unsere Notare beraten Sie bei allen Fragen des Erbrechts und unterstützen Sie beim Erbscheinsantrag. Auch bei der Gestaltung eines Schenkungsvertrages sind unsere Notare gern an Ihrer Seite.
Wird der Nachlass nicht durch ein Testament oder Erbvertrag geregelt, so greift die gesetzliche Erbfolge. An erste Stelle – als sogenannte Verwandte erster Ordnung – stehen darin die eigenen Kinder des Erblassers. Anschließend folgen die Verwandten zweiter Ordnung, also die Eltern oder Geschwister und Halbgeschwister. Wenn Sie die Nachlassverteilung anders gestalten wollen, so sollten Sie sich unbedingt von einem Notar für Erbrecht beraten lassen. Mit dessen Hilfe können Sie Ihr Testament rechtssicher formulieren, verwalten und Ihren Nachlass in sicheren Händen wissen.
Unternehmensnachfolge: Notarielle Beratung für Unternehmer
Sie benötigen einen Ansprechpartner, um die Unternehmensnachfolge sicher zu klären? Insbesondere bei Unternehmern ist es essenziell, vorausschauend zu handeln. Das gilt auch, wenn die nächste Generation die Geschäfte übernehmen soll. Die professionelle Beratung bei der Unternehmensnachfolge sowie die Fachbegleitung durch einen Notar sind dabei sowohl aus finanzieller und steuerlicher als auch familiärer Sicht von enormer Bedeutung.
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie hier: Unternehmensnachfolge und Erbrecht
Fragen rund ums Erbrecht
Ja, für einen Erbvertrag ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Bei einem Testament verhält es sich anders. Die Beauftragung eines Notars für Erbrecht gewährleistet allen Beteiligten eine angemessene rechtliche Sicherheit.
Grundsätzlich unterliegen Erbverträge der Bindungswirkung, können aber von den Vertragsparteien zu Lebzeiten abgeändert werden. Allerdings gibt es Einschränkungen, welche Regelungen verändert werden können.
So ist der Erblasser beispielsweise in der einseitigen Abänderung bzw. Zurücknahme von Verfügungen eingeschränkt. In einen Erbvertrag können jedoch Änderungen oder Aufhebungen durch bestimmte Sonderfälle, wie Scheidungen, aufgenommen werden.
Aufgrund der Bindungswirkung eines Erbvertrags ist eine Kündigung oder Aufhebung nicht ohne Weiteres möglich. Dies ist nur unter strengen Bedingungen zulässig, zum Beispiel wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag verankert ist oder schwerwiegende Gründe vorliegen.
Unsere ttp Notare für Erbrecht stehen Ihnen bei allen Themen rund um das Thema Erbschaft zur Seite. Sollten Sie einen Erbschein beantragen, einen Erbvertrag aufsetzen wollen oder Fragen zu komplexeren Regelungen haben, so ist unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner. Ein Notar für Erbrecht ist eine unparteiische Instanz, die dazu befugt ist, rechtssichere Verträge und Dokumente auszustellen.
Online-Formulare zum Erbrecht
Notar Erbrecht Flensburg
Ihre Ansprechpartnerin
Hannah Autzen
+ 49 (0) 461/ 1454 - 306
E-Mail: notar-fl(at)ttp-recht.de
Notar Schleswig
Ihre Ansprechpartnerin
Hannah Autzen
+49 (0) 461/ 1454 - 306
E-Mail: notar-sl(at)ttp-recht.de
Notar Husum
Ihre Ansprechpartnerin
Patricia Wilson
+ 49 (0) 4841 / 8934 - 21
E-Mail: notar-hs(at)ttp-recht.de