Thomas Bertram posiert vor der Kamera Handschlag zwischen zwei Menschen

Werkvertragsrecht

Für Klarheit sorgen

Werkverträge stellen eine ganz eigene Vertragskategorie dar. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung einer Leistung, sondern ist der Eintritt eines geschuldeten Erfolgs bzw. eines konkreten Ereignisses erforderlich. Bei der Vertragsgestaltung ist es daher von größter Bedeutung, diese in die Hände eines erfahrenen Partners zu legen.

Die ttp Rechtsanwälte sind Ihre Experten, wenn es um das Werkvertragsrecht geht – von der Wirksamkeit und den konkreten Inhalten eines Werkvertrages bis hin zu Problemen in Folge eines Mangels oder des Verzugs. Zudem beraten wir Sie in Hinblick auf die Abnahme: So ist der genaue Zeitpunkt der Abnahme für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen entscheidend und es empfiehlt sich stets eine genaue Protokollierung.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Prüfung und Erstellung von Werkverträgen
  • Beratung und Vertretung bei allen Problemen, die bei der Vertragsabwicklung entstehen
  • Beratung bei Verträgen mit aufeinander aufbauenden Werkleistungen (Vorleistungen)
Ihre Ansprechpartner
Thomas Bertram posiert vor der Kamera
Thomas Bertram
Rechtsanwalt
Fax: + 49 (0) 461 / 14 54-130
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