ArbG Bonn, Urteil vom 08.07.2021, Az.: 1 Ca 308/21
Das Arbeitsgericht Bonn hat entschieden, dass ein Azubi, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern als ungelernter Arbeitnehmer eingesetzt wird, ein Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers…
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