LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2018, Az. 3 Sa 398/17
Wer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Kündigung aussprechen will, die nicht auf Tatsachen, sondern auf einem Verdacht beruht, also eine sog. „Verdachtskündigung“, muss ihm angemessene Zeit für die Antwort…
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