Der BGH entschied, dass die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf der gewöhnlichen Website („ordinary website“) eines Unternehmens nicht für die formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher ausreicht. (BGH, Urt. v. 15.05.2014, Az. III ZR…
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