Urteile - Gewerblicher Rechtsschutz

Sicher ist sicher: Markenschutz für Dienstleistungen von Online-Vergleichsportalen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass nicht nur der Einzelhandel, sondern auch Best-Price- bzw. Vergleichsportale Markenschutz für ihre Dienstleistungen beanspruchen können. (EuGH, Urt. v. 10.07.2014, Az. C- 420/13)

Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der Markenanmelder seine Dienstleistungen klar und eindeutig bezeichnet, die Gegenstand der Einzelhandelsdienstleistung sein sollen. Folgende spezifische Formulierung zur Aufnahme ins Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wurde ausdrücklich vom Europäischen Gerichtshof genehmigt: „Zusammenstellung verschiedener Dienstleistungen für Dritte, um dem Verbraucher den Erwerb dieser Dienstleistungen zu erleichtern, insbesondere auch durch Einzelhandelsgeschäfte, Großhandelsverkaufsstellen, über Versandkataloge oder elektronische Medien, bspw. Websites oder Teleshopping-Sendungen“*.


*Quelle: EuGH, Urt. v. 10.07.2014 C- 420/13 (Netto- Marken Discount AG & Co KG)

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