Urteile - Gewerblicher Rechtsschutz

Abmahnwelle rollt an: Impressumspflicht im Social Web

Gewerbliche Nutzer von Social Media-Plattformen, wie XING oder facebook, sind verpflichtet, in ihrem Profil an leicht sichtbarer Stelle auf ein Impressum zu verweisen.

Empfohlen wird eine Platzierung im Kopfbereich. Vorsicht ist bei Mitarbeiterprofilen geboten. Auch sie können als geschäftlich genutzter Account eingestuft werden, wenn in Beiträgen auf den Arbeitgeber verwiesen oder über das Profil mit Geschäftskunden kommuniziert wird.

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