Drei Optionen sind denkbar: die vollständige Nichtigkeitserklärung, ein Aufruf an den Gesetzgeber nachzubessern oder gar keine Beanstandung. Am wahrscheinlichsten ist Szenario zwei – die Erklärung der Verfassungswidrigkeit in Teilen –, das darauf abzielt, Vergünstigungen im derzeitigen Recht bewusster zu reglementieren.
Fest steht nur, dass die Regierungsparteien an der Erbschaftsteuer als Ländersteuer festhalten und auch zukünftig die Unternehmensnachfolge durch Erbschaftbesteuerung nicht gefährdet werden soll. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Ungewissheit empfehlen wir Ihnen, geplante Übertragungen von Betriebsvermögen zeitnah vorzunehmen und Widerrufsklauseln in Schenkungsverträge zu integrieren, die eine Rückabwicklung möglich machen.