Urteile - Unternehmensnachfolge und Erbrecht

Mit Spannung erwartet: Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer

Bezüglich der potenziellen Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer befindet sich das Bundesverfassungsgericht nach einer mündlichen Verhandlung am 8. Juli 2014 im letzten Stadium seiner Entscheidung, die für den Herbst erwartet wird.

Drei Optionen sind denkbar: die vollständige Nichtigkeitserklärung, ein Aufruf an den Gesetzgeber nachzubessern oder gar keine Beanstandung. Am wahrscheinlichsten ist Szenario zwei – die Erklärung der Verfassungswidrigkeit in Teilen –, das darauf abzielt, Vergünstigungen im derzeitigen Recht bewusster zu reglementieren.

Fest steht nur, dass die Regierungsparteien an der Erbschaftsteuer als Ländersteuer festhalten und auch zukünftig die Unternehmensnachfolge durch Erbschaftbesteuerung nicht gefährdet werden soll. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Ungewissheit empfehlen wir Ihnen, geplante Übertragungen von Betriebsvermögen zeitnah vorzunehmen und Widerrufsklauseln in Schenkungsverträge zu integrieren, die eine Rückabwicklung möglich machen.

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