Urteile - IT-Recht

Missverständnis auf Knopfdruck? Bestellbuttons für Online-Abos müssen eindeutig sein

Kammergericht, Urteil vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Der Bestellbutton für ein Online-Abonnement muss eindeutig und ausschließlich auf die Zahlungsverpflichtung der Verbraucher hinweisen, wie das Kammergericht in einem Verfahren des vzbv gegen die Netflix International B.V. klargestellt hat. Die Beschriftung dürfe insbesondere keine ablenkende Werbung mit einem Gratismonat enthalten.

Der Streaming-Dienste Anbieter „Netflix“ hatte im zugrundeliegenden Fall auf seiner Internetseite unbefristete Abonnements seines Dienstes angeboten. Der erste Monat war gratis, danach wurde das Abo kostenpflichtig. Kunden konnten ihre kostenpflichtige Bestellung durch Klick auf einen Button mit der Aufschrift „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat" abgeben.

Dies empfand der vzbv jedoch als irreführend. Denn nach der gesetzlichen Regelung dürfe ein Bestellbutton ausschließlich mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Nach Auffassung des vzbv war der Bestellbutton wegen des zusätzlichen Hinweises auf den Gratismonat missverständlich. Aus der Beschriftung gehe nicht eindeutig hervor, dass Verbraucher bereits mit ihrem Klick auf den Button eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingehen.

In erster Instanz hatte das Landgericht Berlin die Klage des vzbv noch abgewiesen. Das Kammergericht sah das Vorgehen von „Netflix“ jedoch in einem anderen Licht und gab der Klage in der Berufungsinstanz statt. Die Richter urteilten, dass es um die blickfangmäßig herausgestellte Werbung mit dem Gratismonat um eine unzulässige Ergänzung des Bestellbuttons handele. Diese könne Verbraucher schon aufgrund ihrer Anlockwirkung von der Tatsache ablenken, dass sie mit dem Klick auf den Button eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Zusätzliche Hinweise zum Vertrag könne das Unternehmen auch außerhalb des Buttons erteilen.

Das Gericht untersagte der Beklagten zudem die Verwendung einer Klausel in den Nutzungsbedingungen, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte, das Abo-Angebot und die Preise für den Streaming-Dienst jederzeit zu ändern. Das Gericht rügte, dass in der Klausel keine Faktoren genannt wurden, von denen eine Preisanpassung abhängig gemacht werde. Da dies „Netflix“ die Möglichkeit eröffne, die Preise beliebig und unkontrollierbar zu erhöhen, liege hier eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers vor.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1