Urteile – Markenrecht

Hier schützt Unwissenheit vor Strafe – Lagerung markenrechtsverletzender Waren

EuGH, Urteil vom 02.04.2020, Az.: C-567/18

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verletzt die Online-Handelsplattform „Amazon“ durch die bloße Lagerung markenrechtsverletzender Waren keine Markenrechte.

Geklagt hatte das deutsche Unternehmen „Coty Germany“ gegen „Amazon“ auf Unterlassung. „Coty Germany“ vertreibt Parfums und hält eine Lizenz an der Unionsmarke „Davidoff“. Die Klägerin wirft zwei Unternehmen des Amazon-Konzerns (Amazon Services Europe sowie Amazon FC Graben) vor, die Marke „Davidoff“ verletzt zu haben, indem die „Amazon-Unternehmen“ Flakons des Parfums „Davidoff Hot Water", die Drittanbieter auf dem Amazon-Marketplace (www.amazon.de) zum Verkauf angeboten hätten, gelagert und versandt hätten, obwohl diese Flakons ohne die Zustimmung der „Coty Germany“ in den Verkehr der Union gebracht worden seien.

Der Rechtstreit ging bis vor den BGH. Dieser ersuchte den Europäischen Gerichtshof um Auslegung der Vorschriften über die Unionsmarke (Verordnung (EG) Nr. 207/2009). Der wollte wissen, ob ein Unternehmen, das markenrechtsverletzende Waren für einen Drittanbieter lagert, ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung zu haben, selbst diese Marke benutze, indem es diese Waren zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens besitze.

Dies ist nach Ansicht des EuGH nicht der Fall. Nach Ansicht des EuGH verletzt ein Unternehmen, das die Waren lagert, die Marke nur dann, wenn es wie der Verkäufer den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Im vorliegenden Fall habe der BGH unzweideutig darauf hingewiesen, dass die beiden betreffenden Amazon-Unternehmen selbst weder die Waren zum Verkauf angeboten noch in den Verkehr gebracht haben, sondern allein der Dritte – nämlich der Verkäufer – dieses Ziel verfolgt habe. Folglich hätten die „Amazon-Unternehmen“ die Marke Davidoff nicht selbst benutzt.

Die Entscheidung des BGH wird auf nationaler Ebene demnach ebenso ausfallen.

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