Kann zulässig sein – Kündigung während der Elternzeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.07.2022, Az. 16 Sa 1750/21

Eine Kündigung eines Arbeitnehmers während der Elternzeit kann wirksam sein, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil bestätigt hat.

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, der während ihrer Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden war. Das zuständige Integrationsamt war zuvor von dem Arbeitgeber um Zustimmung ersucht worden und diese war auch erteilt worden.

Der Klägerin war eine Änderungskündigung ausgesprochen worden. Bei einer solchen handelt es sich um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen. Im konkreten Fall wurde im Rahmen der Änderung angeboten, dass das Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen und mit den Aufgaben durch-geführt werden sollte, die die Klägerin vor Zuweisung des nach Behauptung der Arbeitgeberin weggefallenen anderweitigen Arbeitsplatzes innehatte. Das Änderungsangebot der Arbeitgeberin wurde von der Klägerin abgelehnt.

Die Kündigungsschutzklage hatte weder vor dem Arbeits- noch vor dem Landesarbeitsgericht Erfolg.

Das LAG begründete die Entscheidung damit, dass der ursprüngliche Arbeitsplatz der Klägerin durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen und deshalb eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen sei. Die beklagte Arbeitgeberin habe daher nach der Zustimmung des Integrationsamtes der Arbeitnehmerin auch während der Elternzeit kündigen und ihr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten dürfen, so die Richter. Da die Klägerin das Änderungsangebot nicht angenommen habe, sei das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet worden.

Die Revision ließ das LAG nicht zu.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief August 2022.

Als PDF ansehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1