Urteile – Markenrecht

Alles neu!? Reform des Markenrechts

Das Markenrecht soll reformiert werden. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angleichung der Markenrechtsvorschriften hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung vorgelegt. Zusammen mit dem Entwurf übersandte die Bundesregierung als Anlagen die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates und des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesratsstellungnahme.

Das „Markenrechtsmodernisierungsgesetz“ verfolgt danach das Ziel, ein kohärentes System von nationalen und unionsweiten Markenrechten zu etablieren. Oberstes Ziel sei das ausgewogene Nebeneinander von Unionsmarke und nationaler Marke, heißt es in dem Entwurf.

Darüber hinaus soll die Eintragung von Marken beim deutschen Patent- und Markenamt erleichtert und die wachsende Produktpiraterie effektiv bekämpft werden. Dazu soll die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Wir sind gespannt, welche Änderungen im neuen Markengesetz auf nationaler Ebene wirklich umgesetzt werden.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juli 2018.

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