Urteile - Gewerblicher Rechtsschutz

Sauer aufgestoßen

Bierwerbung mit „Bekömmlichkeit“ ist untersagt

Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) erwirkte gegen einen Brauer, der die Bekömmlichkeit seines Bieres angepriesen hatte, eine einstweilige Verfügung. So sah der Verband in der positiven Umschreibung eine Verharmlosung des Alkoholkonsums durch eine gesundheitsbezogene Angabe. Diese wiederum ist bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol. % nach der „health-claims-Verordnung“ EU-rechtlich untersagt.

Die Brauerei legte Widerspruch ein und gab an, die Angabe beziehe sich auf den Geschmack des Produkts. Davon ließ sich das Landgericht Ravensberg jedoch nicht überzeugen und folgte der Argumentation des Verbandes. 

Aktuell prüft die Brauerei die Möglichkeiten einer Berufung. 

Landgericht Ravensberg, Urteil vom 25.08.2015, Urteil vom 25.08.2015

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