Urteile - Wettbewerbsrecht

Ohne Login – Kündigung von Online-Abos

LG München I, Urteil vom 10.10.2023, Az. 33 O 15098/22

Wie das Landgericht München I entschieden hat, müssen Online-Abos auch kündbar sein, ohne dass sich der Nutzer zuvor mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort anmelden muss. 

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen den von „Sky“ betriebenen Streamingdienst „WOW“ wegen unlauteren Verhaltens bezüglich der Kündigung des Online-Abos. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass die Internetseite des Streamingdienstes ganz unten einen Link mit der Aufschrift „WOW Abo kündigen" enthielt. Dies war jedoch nicht der Kern der Beanstandung, sondern dass der Link zu einer Unterseite führte, auf der der kündigungswillige Kunde seine E-Mail-Adresse und das Passwort eintippen musste. Erst nach erfolgreicher Anmeldung war eine Kündigung möglich.

Diesen Kündigungsweg hielt der vzbv für zu umständlich und bekam vor dem Landgericht Recht.

Die Richter führten aus, dass nach den gesetzlichen Vorgaben, die seit Juli 2022 für kostenpflichtige Abonnements oder sonstige Laufzeitverträge im Internet gelten, ein Kündigungsbutton unmittelbar zu der Seite führen müsse, auf der Verbraucher ihre Kündigungserklärung per Mausklick abgeben können. Außerdem müsse eine Kündigung auch allein durch die Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und / oder Geburtsdatum möglich sein.

Die Praxis der Beklagten schränke die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein, was unzulässig sei. Die Abfrage eines Passwortes, welches der Kunde schon vor langer Zeit erstellt hat, könnte zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten sein, was die Anmeldung zum Kündigungsbereich erschwere. Durch das erforderliche Login sei die Seite mit der Kündigungsbestätigung nicht leicht zugänglich, was den gesetzlichen Vorgaben widerspreche, so die Richter. Bereits in der Gesetzesbegründung sei unmissverständlich formuliert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Formular zugreifen können müssen, ohne sich vorher auf der Webseite anzumelden. 

Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, ist diesseits nicht bekannt.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1