Urteile - Gewerblicher Rechtsschutz

Im Siegel-Dschungel – „Grünes Blatt“ von Galeria Kaufhof irreführend

LG Köln, Urteil vom 05.03.2018, Az.: 31 O 379/17

Das Wort "Siegel“ ist rechtlich nicht geschützt und nicht eindeutig definiert. Um nachhaltige von konventionellen Produkten in ihrem Sortiment zu unterscheiden, verdichten Einzelhändler durch eigene Siegel und Claims den ohnehin schon üppigen Siegel-Dschungel. Die Galeria Kaufhof GmbH überspannte nach Ansicht des Landgerichts Köln den Bogen, indem sie Produkte mit „besonders umweltfreundlich und / oder sozialverträglich hergestellt“ bewarb.

Die Galeria Kaufhof GmbH kennzeichnete Produkte mit einem grünen Blatt und der Aufschrift „Natürlich GALERIA", um es nach eigenen Angaben Verbrauchern zu erleichtern, bewusst einzukaufen. Im Internet definierte das Unternehmen, was hinter dem „grüne Blatt Siegel“ stecken sollte: "Mit dem grünen Blatt werden Produkte gekennzeichnet, die besonders umweltfreundlich oder sozialverträglich hergestellt sind – oft auch beides. Sie müssen sich nicht mit all den unterschiedlichen Symbolen auskennen. Vertrauen Sie uns!"

Auf seiner Webseite bewarb das Unternehmen ein Produkt mit der Aussage: „Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und / oder sozialverträglich hergestellt worden". Das „grüne Blatt war natürlich auch vergeben worden.

Woraus sich die besondere „Umweltfreundlichkeit und / oder sozialverträgliche Herstellung“ ergab, wurde jedoch nicht erläutert. Dies hielt der Verbraucherzentrale Bundesverband für irreführend. Darüber hinaus bemängelte der Verband, dass für Verbraucher außerdem nicht erkennbar gewesen sei, ob nur eine der beiden Bedingungen vorliege oder beide.

Im gerichtlichen Verfahren auf Unterlassung erkannte der Händler die erhobenen Ansprüche nach Erläuterung des Gerichts schließlich an. Denn auch nach Ansicht der Richter lag in der Werbung ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb vor. Danach müssen alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall.

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