Urteile - Gewerblicher Rechtsschutz

Glattrasiert – Verbot des Vertriebs von nachgemachten Rasierklingeneinheiten

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2017, Az.: 4a O 66/17

Weil die betreffende Verbindung zwischen Rasierklingeneinheit und Handstück patentrechtlich geschützt ist, darf der Rasierklingenhersteller Wilkinson Sword GmbH in Deutschland keine nachgemachten Rasierklingeneinheiten vertreiben, die auf den Nassrasierer des Konkurrenten Gillette bei dessen „Mach 3-Rasierer“ passen. So entschied das Landgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren.

Die US-amerikanische Firma „Gillette“ vertreibt in Deutschland den Nassrasierer „Gillette Mach 3“, welcher mit einer austauschbaren Klingeneinheit ausgestattet ist. Hierfür besteht zugunsten der Firma „Gillette“ ein entsprechendes Patent, welches bereits in der Vergangenheit Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Bundespatentgericht war. Nun kam es zu einem erneuten Streit zwischen den „Klingen-Giganten“. Die Wilkinson Sword GmbH verkaufte in Deutschland nämlich auswechselbare Rasierklingeneinheiten, die auf den „Gillette Mach 3“-Nassrasierer passen. Diese Klingen wurden von Wilkinson an Drogeriemärkte geliefert, die die nachgemachten Rasierklingeneinheiten als sog. Eigenmarke um ca. 30 % günstiger verkaufen als die Original-Rasierklingeneinheit von Gillette.

Dies gefiel dem Patentinhaber natürlich absolut nicht und nahm Wilkinson nun erfolgreich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung in Anspruch. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter sei bei dem Patent der Klägerin die Verbindung zwischen Rasierklingeneinheit und Handstück, der Ausschnitt, der das Zusammenführen von Handstück und Klingeneinheit verbessere, entscheidend. Genau dieses Merkmal ahme die in Deutschland billiger verkaufte Klingeneinheit in nicht zulässiger Weise nach. Unerheblich sei, dass die Wilkinson Sword GmbH Ende Juni 2017 beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage gegen das zugrundeliegende Patent eingereicht habe.

Es werden also auch zukünftig noch die (Rasier-)klingen gekreuzt.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief August 2017.

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