Markenrecht

Einstweilig verboten! – „Hummels“ zu ähnlich zu „Hummel“

LG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2018, Az.: 327 O 271/18

Nach einem Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ist es der Ehefrau des deutschen Fußballnationalspielers Mats Hummels, Cathy Hummels, untersagt worden, ihre Schuhkollektion mit dem Schriftzug „Hummels“ auf den Markt zu bringen.

Cathy Hummels hatte Sneaker mit dem "Hummels"-Schriftzug, aufgedruckten Hummeln, Satin-Schnürsenkeln und Plateau-Sohlen entworfen und ihre Schuhkollektion im Juni 2018 in München präsentiert. Dies kam bei dem dänischen Sportartikelhersteller „Hummel“ gar nicht gut an. Dieser ist u. a. Inhaber der für Schuhe eingetragenen europäischen Marke „Hummel“. Aus Sicht der Dänen klingen die Begriffe „Hummels“ und „Hummel“ zu ähnlich, weshalb eine Verwechselungsgefahr bestehen würde.

Dies wurde nun vom Landgericht Hamburg ebenfalls bejaht und der Spielergattin einstweilen die Verwendung ihres Namens in Bezug auf die Schuhkollektion versagt. Vermutlich wird die Angelegenheit damit aber noch nicht beendet sein, da Frau Hummels bereits öffentlich angekündigt hatte, für ihren Namen, der nun mal „Hummel“ enthalte, kämpfen zu wollen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief September 2018.

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