Das Bundeskabinett hat Ende Oktober im Rahmen der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn weiter steigen soll. Bis Mitte 2022 wird eine Steigerung in vier Halbjahresschritten auf € 10,45 brutto pro Stunde erfolgen.
Zum 01.01.2021 wird der Mindestlohn zunächst auf € 9,50 brutto pro Stunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 01.07.2021 auf brutto € 9,60, zum 01.01.2022 auf brutto € 9,82 und dann zum 01.07.2022 auf brutto € 10,45.
Nach Aussage des Bundes Arbeitsministeriums orientiert sich die Steigerung an der Tarifentwicklung, berücksichtige aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten resultierend aus der Corona-Krise.
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