Arbeitsrecht

Die nächste Stufe – Gesetzlicher Mindestlohn steigt weiter

Das Bundeskabinett hat Ende Oktober im Rahmen der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn weiter steigen soll. Bis Mitte 2022 wird eine Steigerung in vier Halbjahresschritten auf € 10,45 brutto pro Stunde erfolgen.

Zum 01.01.2021 wird der Mindestlohn zunächst auf € 9,50 brutto pro Stunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 01.07.2021 auf brutto € 9,60, zum 01.01.2022 auf brutto € 9,82 und dann zum 01.07.2022 auf brutto € 10,45.

Nach Aussage des Bundes Arbeitsministeriums orientiert sich die Steigerung an der Tarifentwicklung, berücksichtige aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten resultierend aus der Corona-Krise.
 

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief November 2020.

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