Urteile - Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Die fetten Jahre sind vorbei

Keine Marzipantorte für Betriebsrentner

(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.11.2016, Az.: 11 Ca 3589/16)

Kurz vor Weihnachten gab es eine Überraschung für eine Kölner Rentner. Ihnen wurde gerichtlich bestätigt, dass sie weder einen Anspruch auf eine Marzipantorte noch auf Weihnachtsgelt haben. Das Arbeitsgericht Köln verneinte eine entsprechende "betriebliche Übung".

Die Kläger - allesamt Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers - hatten vor Gericht geltend gemacht, dass die Betriebsrentner in den letzten Jahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro erhalten hätten. Damit sei nach deren Auffassung eine betriebliche Übung entstanden, die Anspruch auf für die Zukunft begründe. Dem konnte das Arbeitsgericht jedoch nicht folgen.

Das Gericht berücksichtigte nämlich, dass der Arbeitgeber in den jeweils den Präsenten beigefügten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht habe, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Zudem hatten in der Vergangenheit nicht alle Betriebsrentner die Marzipantorte und das Weihnachtsgeld erhalten. Damit sei deutlich gemacht worden, dass es keine betriebliche Übung darstelle, wodurch auch kein Anspruch der Rentner auf diese Versüßung entstanden sei.

Die Kläger hätten nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1