Urteile - Gewerblicher Rechtsschutz

Den DFB-Adler unter die Fittiche genommen

DPMA weist Löschungsantrag von real,- zurück

Grundsätzlich ist es untersagt, hoheitliche Symbole als Marke zu verwenden oder eintragen zu lassen. Auf dieser Basis hatte die Supermarktkette real,- beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Antrag gestellt, die Marke DFB zu löschen, da es sich dabei um eine Nachahmung des Bundesadlers handele. Dem vorausgegangen war ein inzwischen teilweise bestätigtes gerichtliches Verbot gegen real,-, zur WM 2014 Fanshirts und Autofußmatten mit ähnlichen Adler-Logos zu verkaufen.

Das DPMA gab dem Antrag jedoch nicht statt: Auch wenn die Ähnlichkeit zum Bundesadler auf der Hand liege, sei dieser aufgrund seiner Bekanntheit und über 60-jährigen Geschichte eindeutig dem Bereich Sport zugeordnet und werde von der Allgemeinheit nicht als Hoheitssymbol gedeutet. Hinzu komme, dass der Bundesinnenminister der Eintragung und Benutzung wiederholt sein ausdrückliches Einverständnis bescheinigt hat.

Markenrechtler Oliver Rauscher, der den DFB in diesem Löschungsverfahren vertreten hat, brachte das Ergebnis auf den Punkt: „Nicht jeder Adler führt automatisch zur Löschung einer Marke.“

Derzeit kann real,- noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Ein Parallelverfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HAMB) zur Retro-Version des DFB-Adlerlogos ist noch anhängig. 

Beschl. v. 30.10.2015, Az. S 208/14 Lösch

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