Urteile - Gewerblicher Rechtsschutz

Das ist doch alles Käse!

Die Bezeichnung "Käse" ist nur tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten

(LG Trier, Urt. v. 24.03.2016 - 7 HK O 58/16)

Einem auf vegane Produkte spezialisierten Hersteller hat das LG Trier untersagt, Erzeugnisse, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, mit der Bezeichnung "Käse" auch zu vermarkten.

Danach war der Internetauftritt des Betriebes wettbewerbswidrig und verstieß gegen Europäisches Recht. Helfen würde auch nicht, dass erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klarstellen, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele. Es kommt auch nicht darauf an, ob letztlich die Gefahr besteht, dass Verbraucher dadurch getäuscht werden würden.

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