Markenschutz und Markenrecht

Für einen bleibenden Eindruck

Ein hochaktuelles Thema für Unternehmen im Norden ist der Markenschutz. Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Markenführung – von der Markenrecherche, der strategischen Namensentwicklung und Markeneintragung bzw. Markenanmeldung, über die Markenverteidigung inklusive Abmahnung und das Urheberrecht bis zur Lizenzvergabe. Ebenso begleiten wir Sie bei der strategischen Entwicklung von Marken, deren Absicherung, Erhalt und Verbreitung sowie der Überwachung Ihres Markenbestandes.

Mit viel Expertise und Erfahrung im Bereich Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz beraten wir unsere Mandanten in ganz Schleswig-Holstein und Norddeutschland.

hre Marke ist an verschiedenen Standorten etabliert und bekannt? Kein Problem, denn die ttp AG verfügt über bestens vernetzte Niederlassungen in Flensburg, Husum, Schleswig, Neumünster, Süderbrarup und Berlin.

Ihre Expertin für das Thema Markenrecht und Lizenzrecht ist Friederike Christiansen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz bei ttp in Flensburg. Sie kümmert sich um die Anliegen ihrer Mandanten und deren Marken in Schleswig-Holstein. Zu ihren Arbeitsfeldern gehört auch der Bereich Vertragsgestaltung und Markenvertragsrecht. Ihre Mandanten berät sie dabei vor allem in den Bereichen Markenlizenzen / Lizenzverträge, Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen, Abverkaufsvereinbarungen sowie Übertragungsverträge und Übertragung einer Marke.

Natürlich sind wir auch auf die Vielfalt an Markentypen spezialisiert. Ob Wortmarken, Bildmarken, Hörmarken, Farbmarken, Positionsmarken oder Geruchsmarken: Wir schützen Ihr geistiges Eigentum und Ihr Firmenzeichen und sichern damit Ihren Markenwert.

Eines unserer Spezialgebiete ist es zudem, die Markenkapitalisierung durch Lizenzvergabe zu betreuen. Durch das sogenannte Brand Licensing haben Sie die Möglichkeit die Nutzung Ihrer Marke gegen ein Entgelt zu gestatten, um so eine höhere Brand Equity zu erzielen.

Viele unserer Mandanten gehen davon aus, dass ihre Marke durch eine Eintragung in das Handelsregister ausreichend geschützt ist. Dies ist jedoch eindeutig nicht der Fall, denn es besteht dann weder ein nationaler Schutz noch eine rechtliche Sicherung des Firmenlogos, noch die Möglichkeit der Kapitalisierung oder Lizensierung. Lassen Sie sich daher von uns beraten. Gerne empfehlen wir Ihnen auch Handlungsmöglichkeiten, wenn Ihre Marke ohne Genehmigung Dritter eingesetzt oder publiziert wird. Zu den Bestandteilen der Markenüberwachung gehören beispielsweise das Widerspruchsverfahren vor dem Amt, das Löschungsverfahren vor dem Amt, die Abmahnung gegenüber Konkurrenten sowie die Löschungsklage.

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