Dass man nicht nur Autos tunen kann, sondern auch den Markenschutz eines Unternehmens, zeigt das Erfolgsbeispiel DF Automotive:
Zwei junge Firmeninhaber, Daniel Jonas* und Felix Lemke*, haben sich seit 2005 als Online-Experten für sportliches Autozubehör einen respektablen Ruf in der Branche erarbeitet und betreiben heute drei Online-Shops für Sportfahrwerke, -auspuffanlagen sowie Felgen und Räder. Damit verbunden sind eine internationale Geschäftstätigkeit und ein stetig wachsender Kundenkreis, der es zu schätzen weiß, dass DF Automotive ausschließlich Komponenten namhafter Hersteller vertreibt und zudem einen exzellenten Service bietet.
Doch das ist längst nicht das Einzige, was DF Automotive von anderen Anbietern unterscheidet. Durch eine intelligente Suchfunktion finden Interessenten binnen weniger Klicks das zu ihrem Fahrzeug- oder Motortyp passende Produkt, anstatt sich durch umfangreiche Kataloge zu blättern.
Das kommt nicht nur bei den Kunden an, sondern auch bei potentiellen Trittbrettfahrern, die schon mehrfach versucht haben, die Marke DF Automotive nachzuahmen. Dank der ttp Rechtsanwälte jedoch ohne Aussicht auf Erfolg, denn seit einiger Zeit haben die Gründer ihre Marke vertrauensvoll in die Hände von Rechtsanwältin Friederike Christiansen, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, gelegt. Eine Entscheidung, die sich bereits bewährt hat: „Wir haben unsere Marke schon früh in Deutschland und auch Europa schützen lassen, doch erst durch den Kontakt zu Friederike Christiansen stellte sich heraus, dass deutliches Optimierungspotential bestand“, berichtet Daniel Jonas. Und Friederike Christiansen erklärt: „Wir mussten zum einen für den europäischen Raum zusätzliche Vorkehrungen treffen, zum anderen aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung geografisch weiterdenken. Mittlerweile ist die Marke DF Automotive auch international geschützt.“ Ein beruhigendes Gefühl, wie Felix Lemke nur bestätigen kann: „Wir können uns nun voll und ganz auf unser Kerngeschäft konzentrieren, ohne uns um die Sicherheit unserer Marke Gedanken zu machen.“
Mehr unter www.df-automotive.de
*Vor der Darstellung dieses Falls wurde das mandantenseitige Einverständnis eingeholt, das uns von unserer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden hat.