Gegründet im Jahr 1899 ist Bäcker Meesenburg heute mit 18 Filialen und rund 150 Mitarbeitern im gesamten Norden Schleswig-Holsteins ein Begriff. Sein Markenzeichen, der fröhliche Mützen-Smiley, ist ebenfalls fest in den Köpfen der Kundschaft verankert und bürgt für frische, mehrfach prämierte Backwaren aus der Region. Vom knusprigen Brötchen über süße Kuchenleckereien, vielfältige Brote bis hin zu Snacks und Kaffeespezialitäten wird eine breite Sortimentsvielfalt angeboten, hinter der auch heute noch die Familie Meesenburg persönlich steckt – in dritter Generation.
Bei so viel Erfolg geriet eines fast in Vergessenheit: der Schutz von Logo und Namen, die sich über die Jahre des Wachstums zu einer festen Marke etabliert haben.
„Markenschutz war zu Zeiten meines Großvaters kein Thema, doch heute funktionieren die Märkte anders und daher war es uns sehr wichtig, diese Rechtslücke endlich zu schließen“, berichtet Geschäftsführer Dave Meesenburg*. „Denn auch wenn unsere Produkte heute noch immer nach guter alter Handwerkstradition hergestellt werden, gehen wir aus unternehmerischer Sicht stets mit der Zeit.“ Um die Marke Bäcker Meesenburg national schützen zu lassen, wandte er sich an die ttp Rechtsanwälte. „Mir war es wichtig, einen versierten Ansprechpartner vor Ort zu haben, der nicht nur mit der Markenrechtspraxis vertraut ist, sondern auch mit strategischem Anspruch agiert.“
Rechtsanwältin Friederike Christiansen, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtschutz, hat den Fall begleitet und weiß, dass es vielen regionalen Unternehmen ähnlich geht, wie Bäcker Meesenburg: „Im Alltagsgeschäft gerät die Marke als Wirtschaftsgut oft in Vergessenheit, weil andere Themen im Vordergrund stehen und oftmals schlichtweg unterschätzt wird, welchen Markenwert man bereits erwirtschaftet hat. Erst wenn Dritte Rechtsverletzungen begehen oder Ansprüche anmelden, werden die Risiken bewusst. Insofern freut es uns im Fall Bäcker Meesenburg besonders, dass wir vorausschauend agieren und damit für die Zukunft vorbauen konnten.“
Mehr unter www.baecker-meesenburg.de
*Vor der Darstellung dieses Falls wurde das mandantenseitige Einverständnis eingeholt, das uns von unserer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden hat.