Markenrecht

Benutzungszwang der Marke – Ansonsten wird aus dem Ferrari ein Fahrrad

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2017, Az.: 2a O 166/16

"Eine Marke muss genutzt werden, damit sie geschützt bleibt.“ So argumentierte das Landgericht Düsseldorf in einem Löschungsverfahren für die Marke „Testarossa“, welche für die italienische Sportwagenschmiede Ferrari geschützt war und gab einem Kläger damit Recht.

Da nach Ansicht des Klägers der Sportwagenhersteller aus Maranello, der seinem Gefährt in den 1980er und 1990er Jahren den Namen „Testarossa“ verpasst hatte und insbesondere als Dienstwagen von „Miami Vice“ Bekanntheit erlangte, nicht nutze, sicherte er sich kurzerhand die Markenrechte hieran.

Hiergegen legte Ferrari Widerspruch ein, welchem der Kläger mit einer Löschungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf begegnete. Diese fiel nun zu seinen Gunsten aus und Ferrari wurde entsprechend zur Einwilligung der Löschung beim Deutschen sowie Europäischen Markenamt verurteilt.

Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter hatte Ferrari seine Marke in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend benutzt. Dem Argument des Sportwagenherstellers, man sei nach wie vor mit Wartung, Reparatur und Aufbereitung der „Testarossas“ beschäftigt, wodurch die Marke noch tatsächlich benutzt werde, folgte das Gericht nicht. Nach deren Dafürhalten würden diese Leistungen unter der Dachmarke „Ferrari“ erbracht. Die bloße Nutzung von „Testarossa“ im Ersatzteilgeschäft habe einen zu geringen Umfang, so die Richter weiter.

Der Kläger plant nun unter der Marke „Testarossa“ Fahrräder, E-Bikes und Rasierer zu vertreiben. Den Italienern bleibt allerdings noch der Gang in die Berufung zum Oberlandesgericht.

Tipp: Wenn Sie eine Marke besitzen, sollten Sie unbedingt darauf achten, diese auch entsprechend markenmäßig zu benutzen. Denn nur, wer seine Produktmarke regelmäßig nutzt, erhält ihre Wertigkeit. Im extremsten Fall kann bei mangelnder Benutzung sogar ein direkter Wettbewerber die Marke für sich beanspruchen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Oktober 2017.

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